Im Rahmen der Stop-the-Clock-Richtlinie wurden die Fristen zuletzt politisch überarbeitet. Die Welle 1 Unternehmen (kapitalmarktorientiert) müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 einen Bericht erstellen. Für alle weiteren Unternehmen wurde die eigentliche Berichtspflicht um 2 Jahre verschoben, sodass diese ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten müssen.