Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verlangt nachweislich entwaldungsfreie Produkte. Wir begleiten Sie von der Betroffenheitsprüfung über die Lieferantenkommunikation und Risikoanalyse bis zur Sorgfaltserklärung – pragmatisch, auditfest, skalierbar.
Warum jetzt handeln?
Die EUDR ist nicht nur Regulierung, sondern Treiber für Transparenz und digitale Exzellenz. Wer früh startet, minimiert Implementierungsrisiken, vermeidet Lieferengpässe und verschafft sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.
Ihr Nutzen mit sucona
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Pragmatische Gap-Analyse & Roadmap
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Lieferantenkommunikation mit Tempo & Struktur
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Standardisierte Risikoanalyse
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Unterstützung bei der Erfassung und Verarbeitung aller Informationen, die für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten notwendig sind (sowohl für Erstinverkehrbringer als auch nachgelagerte Marktteilnehmer)
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ERP-Integration (SAP & Non-SAP) und Datenqualität „by design“
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Schulung der Fachbereiche & klare Verantwortlichkeiten
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die betroffene Rohstoffe importieren, verarbeiten oder handeln – entlang der gesamten Wertschöpfungskette innerhalb der EU.
Beispiele: Forstbetriebe, Sägewerke, Furnier- & Möbelhersteller, Möbelhandel. Unternehmen außerhalb der EU sind mittelbar betroffen, da ohne Geolokationsdaten kein Import möglich ist.
Die Verordnung unterscheidet zwischen großen Unternehmen (umfassendere Pflichten) und KMU (vereinfachte Berichte bzw. Möglichkeit zur Pflichterfüllung über größere Marktteilnehmer) sowie zwischen Erstinverkehrbringern ("Marktteilnehmern") und Unternehmen in der nachgelagerten Lieferkette ("nachgelagerter Marktteilnehmer").
Was verlangt die EUDR konkret?
1. Für Erstinverkehrbringer: Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)
Abgabe im EU-System TRACES/EUDR-IS. Nachzuweisen ist u. a.:
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Geolokalisierung der Produktionsflächen
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Produktionszeitraum & Herkunftsland
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Materialbeschreibung & wissenschaftliche Bezeichnung
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Lieferanteninformationen & Transaktionsdaten mit Chargenbezug
Aufbewahrung: mind. 5 Jahre, jährliche Aktualisierung. Bei vorliegender Sorgfaltserklärung eines Vorlieferanten bleibt die Verantwortung für die Pflichterfüllung bei Ihnen.
2. für nachgelagerte Marktteilnehmer: Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß Artikel 5
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Registrierung in EU-TRACES
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Verarbeitung der Referenznummern von Lieferanten, Zuordnung zu Produktionsvorgängen und Weitergabe an weitere nachgelagerte Marktteilnehmer
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Aufbewahrung für mind. 5 Jahre
So setzen Sie die EUDR effizient um!
Betroffenheitsprüfung
Analyse von Produkten, Inhaltsstoffen und Verpackungen: Welche Teile sind EUDR-relevant?
Risikominderung (Art. 11)
Maßnahmen & Nachweise (Selbstauskünfte, Zertifikate, Fragebögen) und deren Dokumentation.
Lieferantenkommunikation
Onboarding der Lieferanten und Einrichtung von standardisierten Kommunikationsschnittstellen
Prozess- & Systemdesign
Datenmodell, Rollen, Schnittstellen; Integration in ERP (SAP & Non-SAP).
Risikobewertung (Art. 10)
Standardisierte Risikoindizes, Scoring je Produkt/Lieferant, Plausibilitätschecks.
TRACES/EUDR-IS & Audits
Verwaltung von Referenznummern, ggf. Übermittlung der Sorgfaltserklärungen an TRACES und Audit-Vorbereitung
Softwareunterstützung – passgenau statt „one size fits all“
SAP Green Token
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Deklarationsmanagement: zentrale Erstellung, Übertragung & Archivierung von Sorgfaltserklärungen
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Multi-Site-Fähigkeit: Standort, Werk, Material
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ERP-Integration: SAP S/4HANA & ECC, offene APIs für Nicht-SAP
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Reporting & Auditing: Herkunfts- & Materialflussnachweise
Besonders attraktiv bei bestehender SAP-Infrastruktur. Nicht enthalten: EUDR-Risikobewertung & -minderung.
Leadity EUDR Compliance
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Zentrale Datenplattform („Single Source of Truth“)
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Satellitengestützte Parzellen- & Risiko-Checks (u. a. mit Geocledian)
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Automatisierte SE-Übermittlung via API an TRACES/EUDR-IS
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Standardisierte Risikoanalyse & Maßnahmenmanagement
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Revisionssichere Archivierung ≥ 5 Jahre
Zusätzliche Aufwände für Implementierung/Customizing und ERP-Integration einplanen.


