Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was bedeuten die aktuellen Omnibus-Vorschläge für Ihren Nachhaltigkeitsbericht?
- Sucona-Team
- 12. März
- 3 Min. Lesezeit

Die EU-Kommission hat kürzlich ihren Omnibus-Entwurf vorgelegt, der potenziell weitreichende Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit sich bringen könnte. Dieser Entwurf hat für viel Aufregung gesorgt, sodass wir Ihnen einen ersten Überblick über die aktuellen Entwicklungen geben möchten und erläutern, wie Unternehmen jetzt vorgehen sollten.
Der EU-Omnibus-Entwurf - ein Vorschlag im Prozess
Es ist wichtig zu betonen: Bei dem vorliegenden Omnibus-Entwurf handelt es sich zunächst um einen Vorschlag der EU-Kommission. Der legislative Prozess in der Europäischen Union ist komplex und vielschichtig. Bis zur endgültigen Verabschiedung und Umsetzung können noch umfassende Änderungen vorgenommen werden. Die finale Fassung wird das Ergebnis intensiver Beratungen und Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat sein.
Erfahrungsgemäß kann dieser Prozess mehrere Monate bis hin zu Jahren in Anspruch nehmen. Unternehmen sollten daher die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen, Umsetzungspläne anpassen und nicht in überhastete Aktionen verfallen.
Zentrale Vorschläge und potenzielle Auswirkungen
Der Omnibus-Entwurf enthält mehrere bedeutsame Vorschläge zur Anpassung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Harmonisierung zwischen verschiedenen Regelwerken: Ein wichtiges Ziel ist die bessere Abstimmung zwischen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), dem europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) und der EU-Taxonomie.
Anpassung der CSRD-Schwellenwerte: Der Entwurf enthält Vorschläge zur Anhebung der Schwellenwerte. Demnach sollen künftig nur Unternehmen nach ESRS berichten, die mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und zusätzlich einen Umsatz von mind. 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. Euro ausweisen. Zuvor begann die Grenze bei 250 Mitarbeitenden.
Anpassungen der EU-Taxonomie: Gemäß des Vorschlags sollen nur noch die größten Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz ihre Taxonomiekennzahlen offenlegen müssen.
Anpassungen der CSDDD: Die nationale Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten soll bis 2027 (ein Jahr später als bisher anvisiert) erfolgen. Die größten Unternehmen hätten die Regeln demnach ab Juli 2028 zu befolgen, alle weiteren bis Juli 2029. Die Sorgfaltspflichten werden zudem auf direkte Zulieferer (Tier 1) beschränkt.
Anpassungen der Zeitpläne: Es werden potenzielle Änderungen bei den Implementierungszeiten diskutiert, die Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung geben könnten. Demnach wird vorgeschlagen, dass Unternehmen, die ihr Reporting ursprünglich 2026 & 2027 beginnen sollten, mit dem erstmaligen Reporting erst 2028 beginnen müssen.
Wichtig: Diese Vorschläge sind erfahrungsgemäß als Verhandlungslinien zu verstehen. Im europäischen Parlament wurde bereits Widerstand gegen diese Vorschläge geäußert, sodass die endgültigen Anforderungen wahrscheinlich von den jetzigen Formulierungen abweichen werden.
Dekarbonisierung bleibt zentrale Herausforderung
Trotz der Unsicherheit bezüglich des finalen Omnibus-Regelwerks steht fest: Das Thema Dekarbonisierung behält seine zentrale Bedeutung für Unternehmen. Parallel zum Nachhaltigkeits-Omnibus wird in der Kommission an Maßnahmen zur Beschleunigung einer klimaneutralen Wirtschaft gearbeitet. Denn unabhängig von regulatorischen Entwicklungen nehmen die Erwartungen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern kontinuierlich zu.
Daher ist es für Unternehmen sinnvoll, folgende Bereiche weiterhin prioritär zu behandeln:
Treibhausgasbilanzierung
Eine fundierte Erfassung und Bilanzierung der Treibhausgasemissionen bildet die Grundlage jeder Dekarbonisierungsstrategie. Die kontinuierliche Verbesserung der Datenqualität und der Berechnungsmethoden sollte ein langfristiges Ziel für Unternehmen darstellen.
Transformationskonzepte entwickeln
Die Entwicklung robuster Transformationskonzepte für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaftsweise gewinnt zunehmend an Bedeutung. Diese sollten klare, wissenschaftsbasierte Reduktionsziele beinhalten und konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduktion definieren
ESRS E1 - Europäischer Standard für Klimaberichterstattung
Der European Sustainability Reporting Standard E1 zu Klimathemen bleibt ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen sollten sich weiterhin mit den Anforderungen dieses Standards auseinandersetzen, der unter anderem die Darstellung von Klimastrategien und -zielen sowie die Beschreibung von Maßnahmen zur Emissionsreduktion berücksichtigt.
Klimarisikoanalysen
Die Analyse klimabezogener Risiken und Chancen wird sowohl aus regulatorischer als auch aus wirtschaftlicher Perspektive immer wichtiger. Unternehmen sollten auch fernab der Regulatorik ein Interesse daran haben z.B. die physischen Klimarisiken für Standorte und Lieferketten zu bewerten und die potenziellen finanziellen Auswirkungen zu quantifizieren.
Unser Fazit
Der EU-Omnibus-Entwurf markiert einen weiteren Entwicklungsschritt in der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung. Die finalen Regelungen werden jedoch erst nach Abschluss des legislativen Prozesses feststehen, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.
Wir empfehlen, die aktuellen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, aber gleichzeitig die Bemühungen im Bereich Dekarbonisierung unabhängig von regulatorischen Veränderungen kontinuierlich voranzutreiben. Diese Maßnahmen können als „No-Regret-Maßnahmen“ verstanden werden, die unternehmensintern für eine zukunftsgerichtete Unternehmensstrategie und realistisches Risikomanagement genutzt werden sollten.
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